Bei den Meldungen kommen drei Parteien ins Spiel, die unterschiedliche Aufgaben übernehmen: Sie als Eigentümer, Ihr Installationsbetrieb und ein unabhängiger Auditor. Bei kleineren Solaranlagen (< 30 kVa), wie sie meist auf Einfamilienhäusern installiert werden, kann das lokale Elektrizitätswerk (Verteilnetzbetreiber = VNB) als unabhängiger Auditor auftreten. Größere Anlagen werden durch akkreditierte Firmen beglaubigt.