Hier erhalten Sie einen Überblick darüber, welche Dokumente für eine Solaranlage von wem an welcher Stelle einzureichen sind.
Auf einen Blick:
Bei den Meldungen kommen drei Parteien ins Spiel, die unterschiedliche Aufgaben übernehmen: Sie als Eigentümer, Ihr Installationsbetrieb und ein unabhängiger Auditor. Bei kleineren Solaranlagen (< 30 kVa), wie sie meist auf Einfamilienhäusern installiert werden, kann das lokale Elektrizitätswerk (Verteilnetzbetreiber = VNB) als unabhängiger Auditor auftreten. Größere Anlagen werden durch akkreditierte Firmen beglaubigt.
Wer? | Was? | Bei wem? |
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Sie als Eigentümer | Alle: Erweiterung des Gebäudes um Solaranlage So ist die Deckung bereits während des Baus gewährleistet. | Kantonale Gebäudeversicherung |
Ihr Installationsbetrieb | Nur bei denkmalgeschützten Gebäuden: Baubewilligung beantragen, ansonsten Baumeldung einreichen | Lokale Baubewilligungsbehörde |
Alle: Anschlussgesuch | Lokales Elektrizitätswerk (Verteilnetzbetreiber = VNB) | |
Alle: Installationsanzeige | Lokales Elektrizitätswerk (Verteilnetzbetreiber = VNB) |
Wer? | Was? | Bei wem? |
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Ihr Installationsbetrieb | Alle: Fertigstellungsanzeige mit Werkapparaterapport zur Zählerbestellung | Lokales Elektrizitätswerk (Verteilnetzbetreiber = VNB) |
Alle: Mess- und Prüfprotokoll Photovoltaik (vor Inbetriebnahme) | ||
Alle: Sicherheitsnachweis (SiNa) mit unabhängiger Elektrokontrolle | ||
Alle: Abnahmeprotokoll | Sie als Eigentümer | |
Unabhängiger Auditor | Bei mit Einmalvergütung bezuschussten Anlagen: Audit und Fertigstellungsmeldung Darauf basierend erhalten Sie etwa neun Monate später die Auszahlung der Einmalvergütung. Ebenfalls ist diese Meldung Basis für Herkunftsnachweise (HKN), durch die Solarstrom höher vergütet wird, als Graustrom. | Pronovo |